BEM/MUS

Sie sind lebenszeitverbeamtet/unbefristet angestellt und krank und haben Sorge, dass sie pensioniert/verrentet werden? Geht das einfach?

Mir wird ein BEM angeboten, was ist dieses BEM? Warum muss ich zur MUS / zum Amtsarzt?

BEM – BETRIEBLICHES EINGLIEDERUNGSMANAGEMENT

Egal ob es ein Sportunfall oder eine OP ist. Immer wieder fallen Lehrkräfte für längere Zeit aus. Hier gibt es dann das sogenannte BEM zur Unterstützung. Was genau das bedeutet, wer Anspruch darauf hat und was es bringt, wird unter folgendem Link genauer erläutert:
https://oberbayern.bllv.de/rat-tat/betriebliches-eingliederungsmanagement-bem 

MUS / AMTSARZT

Wenn man länger erkrankt ist, erfolgt meist eine amtsärztliche Untersuchung durch die MUS. Was? Wann? Wie? 
Im Folgenden geht Knut Schweinsberg den Dingen auf den Grund und nimmt Ihnen durch Fakten Ihre (unbegründeten) Sorgen. 

Hinter das Abkürzung MUS verbirgt sich die Medizinische UntersuchungsStelle. Das sind für Oberbayern die Amtsärzte an der Bezirksregierung in München. Die MUS an der Regierung von Oberbayern ist zuständig für alle Beamtinnen und Beamten des Freistaates Bayern mit Hauptwohnsitz in Oberbayern.

Wer innerhalb der letzten 6 Monaten mindestens 3 Monate dienstunfähig (krankgeschrieben) waren (muss nicht am Stück gewesen sein), erhält zunächst eine Information seitens der Schulleitung bzw. des Schulamtes, weil die Dienstvorgesetzte/der Dienstvorgesetzte eine Sachverhaltsdarstellung bezüglich der amtsärztlichen Untersuchung schreiben muss. Infolge erhält man eine Ankündigung der amtsärztlichen Untersuchung durch die personalverwaltende Stelle (Regierung oder KM), hier wird auch die eben erwähnte Sachverhaltsdarstellung in Kopie mitgeschickt. 

Schließlich meldet sich die MUS selbst mit Fragebögen, in denen die aktuellen Gesundheitsstörungen und Beschwerden aufzuführen sind. Hierbei können auch aktuelle Befundberichte oder Schreiben der behandelnden Ärzte eingereicht werden. Daneben bittet die MUS darum, die behandelnden oder begutachtenden Ärztinnen und Ärzte von der Schweigepflicht gegenüber der MUS zu entbinden. 

Zwischen dem ersten Schreiben des/der Dienstvorgesetzten und dem Termin bei der MUS kann es schon mal zwei bis drei Monate dauern, in seltenen Fällen auch mal länger.

Nein, aber es besteht im Vorfeld die Möglichkeit, auf dem Fragebogen feststehende Termine innerhalb der nächsten drei Monate mitzuteilen, z. B. Therapietermine, stationäre Krankenhausaufenthalte, Reha-Maßnahmen oder gebuchte Reisen, die mittels Buchungsbestätigung zu belegen sind. Soweit möglich, werden diese Angaben bei der Terminvergabe berücksichtigt. 

Bei sehr schwerwiegenden Erkrankungen, die ein persönliches Erscheinen bei der MUS nachweislich unmöglich machen, kann nach Vorlage von aussagekräftigen, fachärztlichen Befunden eine (vorläufige) Begutachtung nach Aktenlage erfolgen.

Es empfiehlt sich, alle vorliegenden relevanten medizinischen Befunde, Atteste, Arztbriefe und Klinikberichte sowie aktuelle ärztliche Stellungnahmen spätestens zur Untersuchung mitzubringen bzw. mit den Fragebögen vorab zu schicken. Da es bei der MUS grundsätzlich immer um die Frage der Dienstfähigkeit geht, ist dringend zu empfehlen, dass die behandelnde (Fach-)Ärztin/der behandelnde (Fach-)Arzt eine Aussage dazu trifft, ob die Beamtin/der Beamte noch mindestens zur Hälfte dienstfähig ist, sowie eine Prognose abgibt, ob die Dienstfähigkeit innerhalb der nächsten 6 Monate (mit hoher Wahrscheinlichkeit) wiederhergestellt werden kann.

Wie kann das Untersuchungsergebnis der MUS ausfallen?

Die MUS stellt aufgrund ihres Untersuchungsergebnisses „eine verbleibende Leistungsfähigkeit“ fest und unterbreitet der Personalstelle einen Vorschlag aus rein medizinischer Sicht, wie diese verfahren könnte. So können sich verschiedene Empfehlungen ergeben:

  • nach längerer Erkrankung wieder voll dienstfähig
  • aufgrund einer anhaltenden gesundheitlichen Einschränkung nur noch begrenzt dienstfähig (mind. zur Hälfte dienstfähig)
  • stufenweise Wiedereingliederung bei einer vorübergehend eingeschränkten Dienstfähigkeit
  • Ruhestandsversetzung wegen dauernder Dienstunfähigkeit
  • Reaktivierung nach vorzeitiger Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit

Anmerkung: Es handelt sich um keine abschließende Aufzählung.

Muss ich befürchten, dass bei der ersten MUS-Untersuchung eine Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit empfohlen wird?

In der Regel nein, denn gemäß dem Prinzip „Vorrang der Prävention vor Prüfung der Dienstfähigkeit“ sind auch die Ärztinnen und Ärzte der MUS sehr bemüht, auf die Situation der Betroffenen einzugehen und ggf. weitere therapeutische Maßnahmen oder eine stationäre Reha zu empfehlen, bevor eine dauernde Dienstunfähigkeit attestiert wird. Schließlich hat der Dienstherr – neben der eigenen Gesunderhaltungspflicht – auch eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Beamtinnen und Beamten. 

Aber: Das Ergebnis der MUS hängt ganz stark von den eingereichten (fach-)ärztlichen Schreiben ab. 

Auch wenn es simpel klingt: „Wer eine Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit verhindern möchte, braucht eine positive (Gesundheits-) Prognose.“ (siehe oben)

Empfehlung: Lassen Sie sich unbedingt vor einer MUS-Untersuchung durch einen Experten der Abteilung Dienstrecht und Besoldung im BLLV beraten:

https://www.bllv.de/service/infos-dienstrecht/bllv-experten/ihre-bezirksreferentinnen 

Kann ich eine MUS-Untersuchung auch selbst beantragen?

Ja, auch wenn man nicht 3 Monate innerhalb der letzten 6 Monate krank war, kann man formlos eine Überprüfung der Dienstfähigkeit beantragen, z. B. um die Feststellung einer begrenzten Dienstfähigkeit zu erreichen. Auch hierbei kann Sie die Abteilung Dienstrecht und Besoldung im BLLV unterstützen.

Muss ich als Arbeitnehmer auch zur MUS?

Nein, nur Beamtinnen und Beamte werden von der MUS amtsärztlich untersucht. Arbeitnehmer (angestellte Lehrkräfte oder Verwaltungsangestellte) werden ggf. zum Amtsarzt am Gesundheitsamt (des Wohnortes) geschickt.