Was bringt das Jahr 2024 für die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst (hier: Verwaltungsangestellte und Lehrkräfte)?

Im Jahr 2023 gab es bahnbrechende Entscheidungen für die Grund- und Mittelschullehrkräfte mit dem Stufenplan für A 13 bis spätestens 2028 und für alle bayerischen Beamtinnen und Beamte mit dem Abschluss des Tarifvertrags TV-L, der für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schon gilt und für den es die Zusage gibt, dass er auf alle Beamtinnen und Beamten übertragen werden wird.

Was heißt das konkret?

Am 09.12.2023 haben sich die Länder mit ver.di und dbb Beamtenbund und Tarifunion geeinigt. Für alle Beschäftigten im Angestelltenverhältnis, die dem TV-L unterliegen, gilt

-> Inflationsausgleich

  • 1.800 Euro Inflationsausgleich als Einmalzahlung (Azubis 1.000 Euro), Teilzeit anteilig. Dieser wird zum frühestmöglichen Termin – voraussichtlich März 2024 - ausgezahlt
  • Zusätzlicher Inflationsausgleich monatlich für Januar bis Oktober 2024 jeweils 120 Euro (Azubis 50 Euro), Teilzeit anteilig

-> Entgelt

  • Die Einkommen erhöhen sich zum 01. November 2024 um 200 Euro (Zulagen steigen um 4,76 %) und zum 01. Februar 2025 um weitere 5,5 Prozent (inkl. Zulagen)
  • Wird dabei insgesamt keine Erhöhung von 340 Euro erreicht, wird der betreffende Erhöhungsbetrag zum 01. Februar 2025 auf 340 Euro gesetzt.

-> Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 25 Monaten.

-> Sozial- und Erziehungsdienst:
Angleichung der Stufenlaufzeiten der S-Tabelle an die allgemeine Entgelttabelle.

 

Der BLLV begleitet das: Die Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten des Freistaates Bayern muss erst durch den bayerischen Landtag als Gesetz beschlossen werden. „Das muss jetzt schnell gehen! Jede Verzögerung führt hier zu weiterer Unzufriedenheit bei den Beschäftigten. Die Ankündigungen des Finanzministers zeigen aber, dass man die Zeichen der Beamtinnen und Beamten durchaus verstanden hat“, sagt Gerd Nitschke, Vorsitzender des BLLV Oberbayern.

Ebenso ist die Übertragung des Ergebnisses auf die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Gesetz zu verankern. „Hier gilt es für uns alle wachsam zu bleiben, um zu verhindern, dass jemand vergessen wird“, so Knut Schweinsberg, Abteilungsleiter Dienstrecht und Besoldung des BLLV Oberbayern.

Auf der Webseite des BLLV finden Sie alle beschlossenen Papiere:
https://www.bllv.de/vollstaendiger-artikel/news/tarifeinigung-fuer-die-laender-wie-im-bund-uebertragung-auf-beamte-zugesagt

Das Landesamt für Finanzen schreibt: Das Landesamt für Finanzen wird die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung und die Raten der Inflationsausgleichs-Monatszahlungen für Januar bis März 2024 voraussichtlich mit den Bezügen für den Monat März 2024 auszahlen. Nachdem es sich bei den genannten Leistungen jeweils um einen Zuschuss des Arbeitgebers zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise im Sinne des § 3 Nummer 11c des Einkommensteuergesetzes für die Jahre 2023 und 2024 handelt, wird der Steuerfreibetrag von 3.000 € für diese Leistungen bei der Auszahlung automatisch berücksichtigt.

Der TV Inflationsausgleich regelt ausschließlich Zahlungen an Arbeitnehmer. Über Leistungen für Beamte und Versorgungsempfänger wird gesondert informiert.

Das Finanzministerium schreibt: Um die angestrebte zeitgleiche und systemgerechte Übertragung der Ergebnisse des Tarifvertrages auf den Beamtenbereich zu gewährleisten, werden die Tarifergebnisse mit Blick auf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Amtsangemessenheit der Alimentation nun zunächst intensiv geprüft. Da die Vorgaben im Bereich der Beamtenbesoldung zwingend durch Gesetz geregelt werden müssen, ist zur Übertragung im Anschluss noch ein Gesetzgebungsverfahren im Bayerischen Landtag erforderlich.

Die Auszahlung für alle Beamtinnen und Beamte inkl. Versorgungsempfänger ist für März 2024 geplant. Evtl. im Vorgriff auf die Abstimmung des Gesetzes im Bayerischen Landtag.

Für Grund- und Mittelschullehrkräfte gibt es einen Stufenplan und die erste Stufe gilt ab Januar 2024. Lehrkräfte in A 12 haben monatlich brutto 80 Euro mehr auf dem Konto, Lehrkräfte in A 12 + AZ 40 Euro (bei Teilzeit anteilig). Das geht in Stufen weiter bis 2028. Und ab September 2028 dann haben alle Lehrkräfte A 13 und die Schulleitungen werden im selben Atemzug gehoben. So steht es im Gesetz zur Änderung des Bayerischen Besoldungsgesetzes und des Bayerischen Beamtenversorgungsgesetzes vom 10.08.2023.

Der BLLV begleitet das: Abgesehen von Verbesserungen für die Fach- und Förderlehrkräfte kurz- und langfristig fordern wir ebenso eine schnellere oder gar sofortige Umsetzung des Wegs zu A13, die sofortige Umsetzung der Überleitung für Schulleitungsämter, eine zeitgleiche Einführung eines funktionslosen Beförderungsamts und die zeitgleiche Überleitung der Ämter der Seminarleitungen, der Beratungslehrkräfte, der Schulpsychologie, der Staatlichen Schulämter, der Bezirksregierungen etc.

Mit Geld allein ist es aber nicht getan!

Wir freuen uns, dass nach den TVÖD-Verhandlungen nun auch der TV-L angepasst ist und unsere Mahnwachen und die Verhandlungen unseres Dachverbands erfolgreich waren.

Wir brauchen aber mehr!!! Der Lehrkräftemangel sitzt uns in den Knochen und ein Ende ist nicht abzusehen. Der BLLV hat das Sofortprogramm bereits im September gefordert, es sollte in allen Lehrkräftezimmern hängen. Die Entlastung durch die Umgestaltung des Amtlichen Schriftwesens war ein erster Punkt, aber wir brauchen mehr Unterstützung gerade im Bereich der Bürokratie.

Hier könnte man viel machen. Das zeigen viele Umfragen: Listen führen, Gelder einsammeln, Konten führen in den Schulleitungen, das alles und noch viel mehr sind nicht unsere Aufgaben. Unsere Kompetenz liegt im Bilden und Erziehen. Und wie viele von uns sagen immer wieder, dass sie einfach nur unterrichten wollen.

Seien Sie sich sicher: Der BLLV wird weiter und mit Nachdruck an der Umsetzung seiner Forderungen dranbleiben. Eben der BLLV – Stark an Ihrer Seite.

Karin Leibl