Mitarbeitergespräch

Das Mitarbeitergespräch an den staatlichen Schulen dient der Intensivierung des Dialogs zwischen der Schulleitung und den Lehrkräften.

Quelle: KMBek vom 16.05.2014

Durch eine intensive Aussprache hilft das Mitarbeitergespräch den Vorgesetzten, die Probleme, Interessen und das Leistungsvermögen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besser kennenzulernen und darauf zu reagieren. Es führt in der Regel zu einer gemeinsamen Vereinbarung über Ziele. Diese können sich auf die Unterrichtsarbeit, auf unterrichtliche Vorhaben, schulbezogene Aktivitäten und auf die eigene berufliche Qualifikation beziehen.

Mitarbeitergespräche sind mit allen Beschäftigten der staatlichen Schulen.

Ausgenommen sind:

  • Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter und Studienreferendarinnen und Studienreferendare,
  • mit weniger als ¼ der regelmäßigen Unterrichtspflichtzeit Beschäftigte,
  • befristete Beschäftigte,
  • beurlaubte Bedienstete, sofern die Beurlaubung mindestens für die Dauer eines Jahres bewilligt wurde.

Es findet jeweils im Zeitraum zwischen zwei periodischen Beurteilungen bzw. spätestens zwei Jahre nach der letzten periodischen Beurteilung statt. Da der letzte Beurteilungszeitraum am 31.12.2022 endete, befinden wir uns jetzt in der „Mitte“ des aktuellen Beurteilungszeitraums.

Wer noch keine periodische Beurteilung erhalten hat, hat spätestens zwei Jahre nach der Probezeit Anspruch auf ein Mitarbeitergespräch.

Alles, was den Beteiligten wichtig erscheint und über das tägliche Miteinander hinausgeht. Folgende Bereiche sind inhaltlich zweckmäßig:

  • Zusammenarbeit und Führung (Beziehungen zwischen den Kollegen untereinander sowie zwischen Mitarbeiterin oder Mitarbeiter und Vorgesetzten),
  • dienstliche Verwendung (Analyse, Abstimmung und Erledigung der übertragenen unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Aufgaben),
  • Arbeitsbedingungen (äußerer Unterrichtsrahmen, Umfeld der Schule),
  • weitere Verwendung und berufliche Perspektiven (Einsatzmöglichkeiten, berufliche Entwicklung, Fortbildung, Erwartungen an den Vorgesetzten).

Gesprächspartner sind die jeweilige Schulleitung und die Mitarbeiterin / der Mitarbeiter.

Die wesentlichen Ergebnisse des Mitarbeitergesprächs – nicht der gesamte Gesprächsinhalt – sind in einer Niederschrift zu fixieren, die von den Gesprächspartnern unterzeichnet werden soll. Jeder der Gesprächsteilnehmer erhält eine Ausfertigung der Niederschrift.