Einstellung und Versetzung - Wann erhalte ich Bescheid?
Alle Anträge sind abgegeben. Studierende haben sich um Einstellung als Widerrufsbeamt:innen (Lehramtsanwärter:innen und Referendar:innen) beworben, Prüflinge als Beamte auf Probe, unbefristet Angestellte oder Beamte haben Versetzungsanträge abgegeben. Wie geht es jetzt weiter? Nach welchen Kriterien wird der Ort zugewiesen? Wann erhalte ich Bescheid?
Die Ortszuweisung wird in zweifacher Hinsicht geprüft:
Soziale Kriterien:
In Bayern ist die Familie immer noch höchstes Gut. Deswegen sind soziale Kriterien ausschlaggebend. Platt gesagt: Zahl der Kinder und Familienstand sind wichtig. Pflegebedürftige Angehörige können auch eine Rolle spielen, aber hier wird geschaut: Gibt es keinen anderen Familienangehörigen, der pflegen kann? Besteht eine Pflegestufe?
Partnerschaften ohne standesamtliche Bestätigung können nicht berücksichtigt werden. Grund- und Hausbesetz, ein Bienenvolk, ein Pferd oder auch ein Ehrenamt, sei es Trainer oder ehrenamtlicher Bürgermeister, sind alle bei den sozialen Kriterien nicht von Belang
Schwerbehinderte Kolleg:innen werden innerhalb ihrer Gruppe vorrangig berücksichtigt. Also bei allen verheirateten Kolleg:innen ohne Kinder wäre ein:e Schwerbehinderte:r vorrangig berücksichtigt.
Versetzung: Verbleib am „falschen“ Dienstort
An Realschulen und Gymnasien wird auch die Anzahl der bisher ohne Unterbrechung gestellten erfolglosen Versetzungsgesuche berücksichtigt. Wollen also zwei ledige Lehrerinnen an das gleiche Gymnasium, aber es gibt nur eine Stelle, dann wird diejenige vorrangig berücksichtigt, die mehr Versetzungsanträge in Folge abgegeben hat. Gibt man in einem Jahr keinen Versetzungsantrag ab, beginnt die Zählung wieder von vorne.
Übrigens: An Gymnasien und Realschulen kann der/die Schulleiter:in den ersten Versetzungsantrag „blockieren“. Das bedeutet, er oder sie gibt keine Freigabe. In diesem Fall, wird man auf keinen Fall versetzt, der Antrag zählt aber bei den erfolglosen Versetzungsanträgen mit.
An den anderen Schularten wird hingegen berücksichtig, wie lange man schon am derzeitigen Dienstort eingesetzt ist.
Wenn jemand an Grund- und Mittelschule in Oberbayern ist und in einen anderen Regierungsbezirk möchte, beginnt die Zählung erst ab der Probezeit. Wer also als Anwärter:in schon nach Oberbayern kam, hat leider Pech gehabt.
GS/MS: Einstellung: Note
Wer nach dem zweiten Staatsexamen um Einstellung bittet, hat nach den sozialen Kriterien noch die Staatsnote als weiteres Kriterium.
Das selbe gilt für ehemalige Studierende mit erstem Staatsexamen. Wobei hier natürlich immer die Ausbildungssituation an erster Stelle steht: Wo ist eine Seminarschule mit meinen Fächern (RS/BS/Gy) bzwl. ein Platz in einem Seminar frei (GS/MS/FL/FöL/FöS)?
Grund- und Mittelschule, Förderschule:
Direktbewerbungen sind schon raus. Bei Versetzungen innerhalb des Regierungsbezirks gibt es erste Runden mit den sozial dringlichsten Fällen, wo Kolleg:innen schon Bescheid bekommen haben, dass sie versetzt werden. Das bedeutet nicht, dass die, die nichts hörten, nicht dabei sind. Sie werden später geprüft und erhalten dann später Bescheid.
LAA erhalten im Laufe des Juli Bescheid, Einstellungs- und Versetzungsbewerber dann Ende Juli/Anfang August, je nach Regierungsbezirk. In Oberbayern dauert es immer etwas länger und dann ist es bei den Schulamtsbezirken (GS/MS) nochmals stark unterschiedlich, wann Sie die Einsatzschule mitgeteilt bekommen.
Berufliche Schulen:
Hier ist es Anfang Juli meist schon möglich die Schule für das nächste Jahr mitzuteilen.
RS/Gymnasium:
Hier kann es sich bis Anfang September ziehen, bis alle Einstellungsbewerbungen bearbeitet sind. Versetzungen müssten bis Mitte/Ende Juli durch sein.
Während der Ländertausch schon verbeschieden ist und die Kolleg:innen Bescheid wissen müssten, werden Freie Bewerbungen wie alle anderen Einstellungsbewerbungen behandelt. Sondermaßnahmen werden vergleichbar mit den Anwärter:innen und Referendar:innen behandelt.
Der Junge BLLV wird zusammen mit der Fachgruppe Gymnasium und der Fachgruppe Realschule den sogenannten „StellenbekanntgabeOnlineStammtisch“ veranstalten. Am Tag der Noten- bzw. Stellenbekanntgabe werden wir in einem virtuellen Raum anwesend sein und auf alle Fragen eingehen, die an uns gestellt werden. BLLV-Mitglieder an Gymnasien und Realschulen, die jetzt das Referendariat beenden, erhalten von uns die Zugangsdaten per Mail.
Für Grund-, Mittel- und Förderschulen gibt es das FAQ des BLLV Oberbayern, das Mitglieder hier herunterladen können.
Karin Leibl, stv. Bezirksvorsitzende
Download für Mitglieder
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