Neuerungen beim Arbeitszeitkonto und Sabbatmodell
Mit dem KMS „Informationen zur Unterrichtsversorgung an Grund- und Mittelschulen im Schuljahr 2025/2026“ wurden endlich Klarheiten geschaffen: Keine Einschränkungen bei der familienpolitischen Teilzeit, (Wieder-)Einführung eines neuen Sabbatmodells, neues Arbeitszeitkontomodell für Grundschullehrkräfte. Jetzt können Anträge neu oder verändert gestellt werden. Wir erklären Genaueres.
Durch die Klage einer Kollegin aus der Oberpfalz mit Unterstützung des BLLV und enger Begleitung durch den Vizepräsidenten und oberbayerischen Bezirksvorsitzenden Gerd Nitschke wurde die Öffentlichkeit aufmerksam auf das Arbeitszeitkonto, mit dem Grundschullehrkräfte als einzige Stunden ansparten, um dem Lehrkräftemangel entgegen zu wirken. Das Urteil befand: Das Arbeitszeitkonto startete zu früh und dauerte zu lang. Das bedeutet, dass die erste Kohorte ein Jahr zu viel angespart hat.
Die zweite Kohorte (d. h. alle Lehrkräfte, die zum Schuljahr 2021/2022 mit der Ansparphase begonnen haben) beendet bereits mit dem laufenden Schuljahr die Ansparphase.
Im Schuljahr 2025/2026 sparen lediglich die dritte und vierte Kohorte weiter an.
Im Schuljahr 2026/2027 ist auch die dritte Kohorte fertig und es spart dann nur noch die vierte Kohorte an.
Das bedeutet für das kommende Schuljahr, dass die zweite und dritte Kohorte ggf. jetzt noch ihre Teilzeitanträge ändern können und sollten.
Da sie im Schuljahr 2020/2021 nach dem Urteil des Gerichts noch nicht hätten ansparen dürfen, bekommt die erste Kohorte diese Stunde zurück. Es sollen mehrere Optionen zur Auswahl gestellt werden, wie
- eine Ausgleichszahlung nach den Grundsätzen der Mehrarbeitsvergütung für Vollzeitlehrkräfte oder
- eine vorgezogene Ausgleichsphase im Schuljahr 2026/2027 oder einem darauffolgenden Schuljahr bis zum Ende der jeweiligen Ausgleichsphase nach Wahl der Lehrkraft.
- Alternativ soll es die Möglichkeit geben, dass die zu viel geleisteten Stunden als Gesamtkontingent in diesem Sonderfall über tageweise Freistellungen vom Dienst ausgeglichen werden können. Sie könnten also bspw. eine Woche Urlaub machen.
Es ist anzumerken, dass die Ausgleichszahlung nach Mehrarbeitsvergütungsordnung einen finanziellen Verlust bedeutet, weil eine Stunde in A 12 in Summe mehr ist als die Mehrarbeitsvergütung.
Der BLLV würde begrüßen, wenn die Stunde Rückzahlung der Kohorte 1 nicht auf die Ausgleichsphase begrenzt wäre, sondern im Laufe des aktiven Lehrerlebens genommen werden könnte, bspw. in den letzten Jahren vor dem Ruhestand.
Eine konkrete Auflistung finden Sie auf dem Merkblatt der Dienstrechtsabteilung des BLLV.
Das sogenannte Sabbatmodell heißt eigentlich Freistellungsmodell, lassen Sie sich hier nicht verwirren. In Grund-, Mittel- und Förderschule war es seit 2020 ausgesetzt, im Gymnasium gab es vor zwei Jahren eine Einschränkung. Gerade der Junge BLLV Oberbayern plädierte immer dafür, dass zur Attraktivität des Lehrkräfteberufs gehört, dass man mal eine Auszeit haben darf. Ein erster Erfolg des (Jungen) BLLV also!
Ab 2025/26 gilt:
- Jede Lehrkraft darf ein Mal in ihrem Leben ein Sabbatmodell durchführen. Es ist noch nicht klar, was mit denen ist, die das schon einmal gemacht haben.
- Man muss mindestens 5, längstens 9 Jahre ansparen und darf ein Jahr dann aussetzen.
- Das Gehalt während des gesamten Modells ist dann anteilig, auch in dem Sabbatjahr. Wer also bspw. fünf Jahre anspart und eines daheim bleibt, bekommt während der ganzen sechs Jahre 5/6 seines Gehalts.
Nähere Infos finden Sie auf dem Merkblatt der Dienstrechtsabteilung des BLLV.