Dienstliche Beurteilung
Warum ist die Dienstliche Beurteilung wichtig?
Welche Bereiche werden beurteilt?
Welche Beurteilungsstufen gibt es?
Was kann ich tun, wenn ich mit meiner Beurteilung nicht zufrieden bin?
Die Antworten finden Sie hier:
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Beurteilt werden alle auf Lebenszeit verbeamteten sowie alle entfristet angestellten Lehrkräfte. Dies erfolgt direkt im 1. Jahr nach der Lebenszeitverbeamtung sowie periodisch alle 4 Jahre (2022, 2026, 2032 etc.). Das bedeutet, dass 2026 alle verbeamtete und entfristet angestellten Lehrkräfte eine Beurteilung erhalten und das nächste Mal erst wieder 2032.
Für die Bewerbung auf Funktionsstellen ist die Dienstliche Beurteilung das entscheidende Kriterium. Zuerst muss man eine gute Beurteilung bekommen. Dies bedeutet man muss mind. ein „Leistung, die den Anforderungen voll entspricht (VE)“ erhalten, um sich überhaupt bewerben zu können. Dieses Kriterium alleine genügt aber noch nicht. Man muss dazu auch noch eine Verwendungseignung erhalten. Erst wenn Verwendungseignung und Beurteilung passen, kann man sich auf eine Funktionsstelle bewerben. Bei der Entscheidung kommt es also genau auf diese beiden Kriterien an. Bei gleichem Gesamtprädikat kommt dann auch noch den sog. Superkriterien eine wichtige Bedeutung zu.
Außerdem ist sie relevant für die funktionslose Beförderung (sprich Beförderung ohne Funktionsamt).
Link zu den aktuellen Beförderungskriterien: https://www.bllv.de/vollstaendiger-artikel/news/ueber-2100-funktionslose-befoerderungen-zum-1-november-6937
Die Beurteilungsmerkmale der fachlichen Leistung sind:
1. Unterrichtsplanung und Unterrichtsgestaltung
2. Unterrichtserfolg
3. Erzieherisches Wirken
4. Zusammenarbeit
5. Sonstige dienstliche Tätigkeiten
6. Wahrnehmung von übertragenen schulischen Funktionen
7. Führungsverhalten (auf Lehrkräfte mit Vorgesetzteneigenschaft beschränkt)
Die Beurteilungsmerkmale der Eignung und Befähigung sind:
1. Entscheidungsvermögen
2. Einsatzbereitschaft
3. Berufskenntnisse und ihre Erweiterung
Periodische Beurteilung
Zwischenbeurteilung
Einschätzung während der Probezeit und Probezeitbeurteilung
Anlassbeurteilung
→ Neu! KMS vom 10.10.2025 Anlassbeurteilung!
Anlassbeurteilungen dürfen folglich nicht mehr erstellt werden, wenn die Beförderung oder die Funktionsübertragung weniger als 32 Monate zurück-liegt. Die bisherige Regelung, die Anlassbeurteilungen bereits zwölf Monate nach Beförderung oder Funktionsübertragung vorsah, wird somit abgeändert. Bereits erstellte Anlassbeurteilungen, denen ein Zeitraum von mindestens zwölf, aber weniger als 32 Monaten seit Beförderung oder Funktions-übertragung zugrunde liegt, bleiben im Rahmen von Stellenbesetzungsverfahren unberücksichtigt.
Bei der Dienstlichen Beurteilung der Lehrkräfte heißen die Bewertungsstufen (Abkürzungen in Klammern):
- Leistung, die in allen Belangen von herausragender Qualität ist (HQ)
- Leistung, die die Anforderungen besonders gut erfüllt (BG)
- Leistung, die die Anforderungen übersteigt (UB)
- Leistung, die den Anforderungen voll entspricht (VE)
- Leistung, die den Anforderungen in hohem Maße gerecht wird (HM)
- Leistung, die Mängel aufweist (MA)
- Leistung, die insgesamt unzureichend ist (IU)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus:
→ Einwendungen, Widerspruch, Klage vor dem Verwaltungsgericht bei Dienstlichen Beurteilungen
