Dienstliche Beurteilung

Warum ist die Dienstliche Beurteilung wichtig?
Welche Bereiche werden beurteilt?
Welche Beurteilungsstufen gibt es?
Was kann ich tun, wenn ich mit meiner Beurteilung nicht zufrieden bin?

Die Antworten finden Sie hier:

FAQ

Beurteilt werden alle auf Lebenszeit verbeamteten sowie alle entfristet angestellten Lehrkräfte. Dies erfolgt direkt im 1. Jahr nach der Lebenszeitverbeamtung sowie periodisch alle 4 Jahre (2022, 2026 etc.). Das bedeutet, dass 2022 alle verbeamtete und entfristet angestellten Lehrkräfte eine Beurteilung erhielten und das nächste Mal 2026 erhalten werden.

Für die Bewerbung auf Funktionsstellen ist die Dienstliche Beurteilung das entscheidende Kriterium. Zuerst muss man eine gute Beurteilung bekommen. Dies bedeutet man muss mind. ein „Leistung, die den Anforderungen voll entspricht (VE)“ erhalten, um sich überhaupt bewerben zu können. Dieses Kriterium alleine genügt aber noch nicht. Man muss dazu auch noch eine Verwendungseignung erhalten. Erst wenn Verwendungseignung und Beurteilung passen, kann man sich auf eine Funktionsstelle bewerben. Bei der Entscheidung kommt es also genau auf diese beiden Kriterien an. Bei gleichem Gesamtprädikat kommt dann auch noch den sog. Superkriterien eine wichtige Bedeutung zu.

Außerdem ist sie relevant für die funktionslose Beförderung (sprich Beförderung ohne Funktionsamt).

Die Beurteilungsmerkmale der fachlichen Leistung sind:

1. Unterrichtsplanung und Unterrichtsgestaltung
2. Unterrichtserfolg
3. Erzieherisches Wirken
4. Zusammenarbeit
5. Sonstige dienstliche Tätigkeiten
6. Wahrnehmung von übertragenen schulischen Funktionen
7. Führungsverhalten (auf Lehrkräfte mit Vorgesetzteneigenschaft beschränkt)

Die Beurteilungsmerkmale der Eignung und Befähigung sind:

1. Entscheidungsvermögen
2. Einsatzbereitschaft
3. Berufskenntnisse und ihre Erweiterung

Periodische Beurteilung
Zwischenbeurteilung
Einschätzung während der Probezeit und Probezeitbeurteilung
Anlassbeurteilung, wenn

a) noch keine periodische Beurteilung der Bewerberin bzw. des Bewerbers erfolgt ist,
b) die letzte dienstliche Beurteilung der Bewerberin bzw. des Bewerbers länger als vier Jahre zurückliegt und kein Sonderfall im Sinne der Nr. 4.2.2.1 vorliegt,
c) die Bewerberin bzw. der Bewerber seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert wurde und in dem Beförderungsamt mindestens zwölf Monate tätig war,
d) die Bewerberin bzw. der Bewerber mit einer Funktionstätigkeit, insbesondere mit der Wahrnehmung amtsprägender Funktionen betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte, und diese Funktionstätigkeit über einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten ausgeübt hat,
e) sich die Leistungen der Bewerberin bzw. des Bewerbers im Vergleich zur letzten dienstlichen Beurteilung im Hinblick auf die angestrebte Funktion über einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten wesentlich verändert haben und sich dies auf das Gesamtprädikat oder die Verwendungseignung auswirkt. (mit KMS vom 27.03.2024 gestrichen)

Mit dem KMS vom 27.03.2024 wurden zwei Punkte bei der Anlassbeurteilung gestrichen. Die Erstellung einer Anlassbeurteilung darf folglich nicht mehr darauf gestützt werden, dass sich die Leistungen der Bewerberin bzw. des Bewerbers im Vergleich zur letzten dienstlichen Beurteilung im Hinblick auf die angestrebte Funktion über einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten wesentlich verändert haben und sich dies auf das Gesamtprädikat oder die Verwendungseignung auswirkt. Das Streichen dieser Möglichkeit verhindert, dass Verwendungseignungen nachgeschoben werden, wenn es keine Bewerbungen auf Stellen gibt. Damit würden ggf. aus der Not Menschen auf Positionen gesetzt, die eigentlich nicht geeignet sind.

Bei der Dienstlichen Beurteilung der Lehrkräfte heißen die Bewertungsstufen (Abkürzungen in Klammern):

  • Leistung, die in allen Belangen von herausragender Qualität ist (HQ)
  • Leistung, die die Anforderungen besonders gut erfüllt (BG)
  • Leistung, die die Anforderungen übersteigt (UB)
  • Leistung, die den Anforderungen voll entspricht (VE)
  • Leistung, die den Anforderungen in hohem Maße gerecht wird (HM)
  • Leistung, die Mängel aufweist (MA)
  • Leistung, die insgesamt unzureichend ist (IU)

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  • Dienstliche Beurteilung und ihre Auswirkungen
  • Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Thomas Gehring, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vom 24.10.2019  zur „Dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte an Bayerns Schulen im Beurteilungszeitraum 2015 bis 2018“ 
  • Anfechtung einer Beurteilung