Pädagogischer Tag - hier: Buß- und Bettag

Am 8. Juli 1998 hat der Bayerische Landtag auf Antrag der Abgeordneten Münzel, Kellner, Schopper u. a. und Fraktion BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN einen Beschluss zum „Pädagogischen Tag“ gefällt: „Eine neue Kultur des Lernens“. Einführung eines pädagogischen Tages an den Regelschulen.

Die Staatsregierung wird aufgefordert, an allen staatlichen Regelschulen einen Pädagogischen Tag an einem unterrichtsfreien Tag einzuführen. Während dieses Tages erhalten die Lehrerinnen und Lehrer die Möglichkeit, sich im Kollegium mit einem
pädagogischen Thema zu beschäftigen. Dieser Prozess kann durch externe Beraterinnen und Berater unterstützt werden.“

Dieser Beschluss wurde vom Kultusministerium nie im BayEUG oder den Schulordnungen umgesetzt!

Im Folgenden eine Zusammenfassung von Gerd Nitschke, 1. Vizepräsident des BLLV:

Bei den Tarifverhandlungen im Jahre 1986 wurden zwei zusätzliche arbeitsfreie Tage eingeführt, die in den Beamtenbereich übernommen und im Lehrerbereich u. a. durch die Gewährung einer Altersermäßigung von zwei Wochenstunden für die 55 bis 60‐jährigen und eine zusätzliche (dritte) Ermäßigungsstunde für Lehrkräfte ab dem 60. Lebensjahr umgesetzt wurden.

Wegen der Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung wurde im Jahre 1995 der Buß‐ und Bettag abgeschafft. Als Folge davon wurde daher im Tarifabschluss 1996 einer der beiden zusätzlichen arbeitsfreien Tage gestrichen. Im allgemeinen Beamtenbereich in Bayern erfolgte die Umsetzung ab 01.01.1997 durch eine Änderung des § 3 AZV. Der Ministerrat beschloss daraufhin am 19.06.1997 zum Ausgleich dafür im Schulbereich eine Reduzierung der im Jahre 1986 erhöhten Altersermäßigungen.

Eine allgemeine Erhöhung der Unterrichtspflichtzeit im Schulbereich gab es wegen des Wegfalls des Buß‐ und Bettages als gesetzlicher Feiertag nicht. Die letzten beiden Erhöhungen der Unterrichtspflichtzeit gab es in den Jahren 1994 und 2004. Die Arbeitszeiterhöhung ab dem Schuljahr 1994/1995 (KMBek vom 10.05.1994) hat mit dem Buß‐ und Bettag nichts zu tun. Die Arbeitszeiterhöhung auf eine 42‐ Stunden‐Woche (2004) wurde mit Wirkung zum 01.08.2013 auf politischen Druck des BLLV und seinem Dachverband dem BBB zurückgenommen.

  • Die Durchführung eines pädagogischen Tages legt das Kollegium, die Lehrerkonferenz, durch Mehrheitsbeschluss fest.
  • Eigenmächtig kann dies die Schulleitung bzw. die erweiterte Schulleitung nicht tun.
  • Die Lehrerkonferenz beschließt dann Termin, Inhalt und Ablauf eines pädagogischen Tages.
  • Ein pädagogischer Tag pro Schuljahr ist nicht zwingend vorgeschrieben.  
  • Bei teilzeitbeschäftigten Lehrkräften soll der verminderte Umfang der Unterrichtspflichtzeit bei außerunterrichtlichen Verpflichtungen berücksichtigt werden.
  • Sollte der pädagogische Tag nicht am Schulort stattfinden, sind Reisekosten und Tagegelder zu zahlen.
  • Fortbildungen und SchiLF sind in der Regel freiwillige Veranstaltungen und liegen in der alleinigen Verantwortung der Lehrkräfte unter Berücksichtigung der Fortbildungsverpflichtung.
  • Liegt ein Beschluss der Lehrerkonferenz jedoch vor, so ist Teilnahmepflicht.
  • Ausnahme: Der Schulleiter hat den entsprechenden Kolleginnen und Kollegen eine Dienstbefreiung, z. B. zum Besuch einer anderen Fortbildung erteilt.
  • Bei Veranstaltungen am Buß‐ und Bettag ist darauf zu achten, dass bekenntniszugehörige Lehrer dem „Pädagogischen Tag“ unter Hinweis auf den staatlich geschützten Feiertag fernbleiben dürfen.
  • Ein pädagogischer Tag muss auch nicht zwingend am Buß‐ und Bettag stattfinden. 
  • Eine reine Lehrerkonferenz am Buß‐ und Bettag widerspricht dem Ansinnen eines pädagogischen Tages.  
  • Unterrichtsausfall am Buß‐ und Bettag ist zwingend. Betreuungsmaßnahmen für Schulkinder am Buß‐ und Bettag auf schulischer Seite müssten evtl. auf freiwilliger, unentgeltlicher Basis geschaffen werden; zusätzliche Mittel stehen nicht zur Verfügung.

Quellen

LDO – Lehrerdienstordnung
KMS vom 09. August 2002; Lehrerfortbildung in Bayern
KMS vom 24. August 1999; Pädagogischer Tag und schulinterne Qualitätsentwicklung
KMS vom 20. November 2000; Pädagogischer Tag
KMS vom 26. September 2001; Buß‐ und Bettag
KMS vom 15. Dezember 2003; Unterrichtsausfall am Buß‐ und Bettag
KMS vom 11. August 2005; Familienfreundliche Neuregelung für Buß‐ und Bettag