Beförderungen 2025: Grundschule, Mittelschule, Förderschule, Fachlehrkräfte, Förderlehrkräfte

Im Jahr 2025 wurden keine neuen Stellen in die Beförderungen oben genannter Gruppen von Lehrkräften gegeben; es sind also nur durch Pensionierung frei gewordene Stellen nachbesetzt worden oder Stellen, die frei wurden, weil die entsprechende Lehrkraft sich erfolgreich auf ein funktionsgebundenes Beförderungsamt beworben hatte.

Dennoch konnten insgesamt mehr als 2.000 „Köpfe“ befördert werden, davon rund 1.600 Grund-, Mittel und Förderschullehrkräfte und der Rest Fach- und Förderlehrkräfte. 

In diesem Bereich ist wiederum mindestens ein Gesamtprädikat VE nötig, um befördert zu werden. Um als Grund- und Mittelschullehrkraft von A 12Z nach A 13 zu kommen benötigt man mindestens UB, um von A 12 nach A12Z zu kommen, ebenfalls, hier muss man  im Einzelfall auf die vorherige Beurteilung zurückgreifen. Wer die nicht hat, kann nicht befördert werden.

Insgesamt kann zum 01.11.2025 befördert werden, die Grundlage ist im Normalfall die (ggf. nachgeholte) Beurteilung von 2022.

Die Einzelkriterien entnehmen BLLV-Mitglieder den Merkblättern (siehe unten).

„Damit sind wir mit über 2.000 Beförderungsmöglichkeiten auf einem nach wie vor sehr hohen Niveau, obwohl es sich eigentlich nur um Ersatz für durch Ruhestand und Weiterbeförderung frei gewordene Stellen handelt.“, kommentiert Hans Rottbauer, Leiter der Abteilung Dienstrecht und Besoldung im BLLV, die Situation.