Mobile Reserve
Die Tätigkeit in der Mobilen Reserve gehört zu den Dienstpflichten der Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen. Wie jedes Jahr sind wieder neue Lehrkräfte als Mobile Reserve eingesetzt. Dies wirft Fragen auf, die im Folgenden geklärt werden sollen.
Die rechtliche Grundlage bildet die KMBek Nr. IV/3-P7028-4/11 179 vom 27.03.2000.