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Richtigstellung zum Artikel in der Oberbayerischen Schulzeitung Nr. 5 / Oktober 2026 auf Seite 19

„Ich kann keine 24 (23) Std. unterrichten“

Nr. 1 Familienpolitische Teilzeit muss richtig lauten:

Wer noch Kinder unter 18 Jahren (ab dem Schuljahr 2027/28 unter 14 Jahren) hat oder pflegebedürftige Angehörige, kann weiterhin eine fam.-pol. Teilzeit (derzeit ab 6 Std. und ab dem Schuljahr 2027/28 ab 9 Std., für FöS-Lehrkräfte ab 8 Std.) beantragen. Im Falle von pflegebedürftigen Angehörigen ist jährlich ein aktuelles ärztliches Attest über die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass die/der Angehörige durch die Lehrkraft tatsächlich betreut oder gepflegt wird. Es muss kein Pflegegrad nachgewiesen werden und der Angehörige muss auch nicht im gleichen Haushalt leben.


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