MEHRARBEIT AN GRUNDSCHULEN, MITTELSCHULEN UND FÖRDERSCHULEN

Wer kennt es nicht: der morgendliche Blick auf den Vertretungsplan und schon sieht man den eigenen Namen. Man muss in der Freistunde vertreten. Gerade in den letzten Jahren hat die Zahl unserer Vertretungsstunden durch den Lehrermangel stark zugenommen. Während Vertretungsstunden am Gymnasium und an den Realschulen sofort abgerechnet werden können, ist das Vorgehen an den meisten anderen Schulen deutlich komplizierter. Entgegen vieler Gerüchte haben wir jedoch mehrere Möglichkeiten, für unsere Vertretungsstunden entschädigt zu werden. 

FAQ

Mehrarbeit ist jede Stunde, die über das normale Stundenmaß hinausgeht. Abgeltbare Mehrarbeit liegt im Schulbereich vor, wenn im Monat drei Unterrichtsstunden überschritten werden. Bei Teilzeitkräften anteilsmäßig.

  1. „zwingende dienstliche Gründe“ müssen vorliegen, wenn Mehrarbeit angeordnet wird – also nur, wenn die Klasse sonst nicht beaufsichtigt/versorgt ist.
  2. Mehrarbeit sollte weiterhin ein Ausnahmefall sein – also nicht jeden Tag oder jede Woche!
  3. „Mehrarbeit im Schuldienst liegt vor, wenn Lehrkräfte … über die regelmäßige wöchentliche Unterrichtspflichtzeit hinaus Unterricht erteilen.“ Also jede Stunde ist Mehrarbeit.
  4. Teilzeit muss anteilsmäßig berücksichtigt werden.
  5. Mehrarbeit müsste vom Schulamt angeordnet werden. Der Schulleiter müsste sich die Genehmigung erteilen lassen. 

Die erste Möglichkeit ist der sogenannte „Freizeitausgleich“. Er hat Vorrang vor „Vergütung“. Ist Freizeitausgleich innerhalb von 3 Monaten nicht möglich, da zwingende dienstliche Gründe dagegen sprechen, gibt es die Möglichkeit der Mehrarbeitsvergütung.

Wichtig ist, dass zum Freizeitausgleich auch der ersatzlose Ausfall von Unterrichtsstunden z.B. nach Entlass der Abschlussklassen oder früheres Unterrichtsende vor den Ferien zählt. Hat man trotzdem mehr Vertretungsstunden abgeleistet, und erhält keinen Freizeitausgleich dafür, kann man sich die Stunden „vergüten“ lassen.

  1. Besonders wichtig ist, dass man seine Vertretungsstunden sehr gut dokumentiert. Ideal sind auch Kopien oder Screenshots des Vertretungsplans und natürlich, dass man in seinem Wochenplan festhältt, was man in den Vertretungsstunden gemacht hat.
  2. Wenn nach Gegenrechnung der Überstunden und Unterstunden Mehrarbeit geleistet wurde, kann man diese über den Dienstweg und das Schulamt abrechnen. Die Dokumentation der Überstunden muss hier beigefügt werden.

Mehrarbeit ist jede Stunde, die über das normale Stundenmaß hinausgeht. Abgeltbare Mehrarbeit liegt im Schulbereich vor, wenn im Monat drei Unterrichtsstunden überschritten werden. Bei Teilzeitkräften anteilsmäßig.

Downloads - exklusiv für Mitglieder

Melde Dich im Mitgliederbereich an, um folgende Dokumente herunterzuladen:

  • Zusammenfassung der gesetzlichen Grundlagen (KMBek)
  • Allgemeine Informationen zum Thema Mehrarbeit
  • Praktischen Mehrarbeitsrechner
  • Vorlagen für die Abrechnung VZ/TZ

 

Weitere Infos: 

Den Rechner für Gymnasium/Realschule findest du hier.
Außerdem kannst du alle Formulare zum Thema Mehrarbeitsvergütung hier herunterladen.