Mehrarbeit
Wer kennt es nicht: der morgendliche Blick auf den Vertretungsplan und schon sieht man den eigenen Namen. Man muss in der Freistunde vertreten. Gerade in den letzten Jahren hat die Zahl unserer Vertretungsstunden durch den Lehrkräftemangel stark zugenommen. Während für Vertretungsstunden am Gymnasium und an den Realschulen ausreichend Mittel vorhanden sind, ist das Budget an bspw. Grund- und Mittelschule sehr stark begrenzt. Entgegen vieler Gerüchte haben wir jedoch mehrere Möglichkeiten, für unsere Vertretungsstunden entschädigt zu werden.
Mehrarbeit ist jede Stunde, die über das normale Stundenmaß hinausgeht. Abgeltbare Mehrarbeit liegt im Schulbereich vor, wenn im Monat drei Unterrichtsstunden überschritten werden. Bei Teilzeitkräften anteilsmäßig.
- „Zwingende dienstliche Gründe“ müssen vorliegen, wenn Mehrarbeit angeordnet wird – also nur, wenn die Klasse sonst nicht beaufsichtigt/versorgt ist.
- Mehrarbeit sollte weiterhin ein Ausnahmefall sein – also nicht jeden Tag oder jede Woche!
- „Mehrarbeit im Schuldienst liegt vor, wenn Lehrkräfte … über die regelmäßige wöchentliche Unterrichtspflichtzeit hinaus Unterricht erteilen.“ Also jede Stunde ist Mehrarbeit.
- Teilzeit muss anteilsmäßig berücksichtigt werden.
- Mehrarbeit müsste vom Schulamt angeordnet werden. Der Schulleiter müsste sich die Genehmigung erteilen lassen.
Die erste Möglichkeit ist der sogenannte „Freizeitausgleich“. Er hat Vorrang vor „Vergütung“. Ist Freizeitausgleich innerhalb eines Monats nicht möglich, da zwingende dienstliche Gründe dagegen sprechen, gibt es die Möglichkeit der Mehrarbeitsvergütung.
Wichtig ist, dass zum Freizeitausgleich auch der ersatzlose Ausfall von Unterrichtsstunden z.B. nach Entlass der Abschlussklassen oder früheres Unterrichtsende vor den Ferien zählt. Hat man trotzdem mehr Vertretungsstunden abgeleistet und erhält keinen Freizeitausgleich dafür, kann man sich die Stunden „vergüten“ lassen.
Aufgrund des bestehenden Lehrerbedarfs kann zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung nun auch („also gilt dies schon an Grund-, Mittel- und Förderschulen“ – Kommentar Autor) an staatlichen Realschulen, Gymnasien und beruflichen Schulen eine Zahlung von Mehrarbeitsvergütung vor Ablauf der Dreimonatsfrist monatsweise erfolgen, da derzeit (landesweit) davon auszugehen ist, dass eine Dienstbefreiung im Bereich der genannten Schularten nicht möglich sein wird. Wenn es aber die Verhältnisse an einer Schule zulassen, Freizeitausgleich zu gewähren, und einer Lehrkraft das lieber wäre, dann soll eine Einzelfallentscheidung vor Ort möglich bleiben.
- Besonders wichtig ist, dass man seine Vertretungsstunden sehr gut dokumentiert. Ideal sind auch Kopien oder Screenshots des Vertretungsplans und natürlich, dass man in seinem Wochenplan festhält, was man in den Vertretungsstunden gemacht hat.
- Wenn nach Gegenrechnung der Überstunden und Unterstunden Mehrarbeit geleistet wurde, kann man diese über den Dienstweg abrechnen. Die Dokumentation der Überstunden muss hier beigefügt werden.
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- Zusammenfassung der gesetzlichen Grundlagen (KMBek)
- Allgemeine Informationen zum Thema Mehrarbeit
- Praktischen Mehrarbeitsrechner
- Vorlagen für die Abrechnung VZ/TZ
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- Den Rechner für Gymnasium/Realschule findest du hier.