Arbeitszeit der Verwaltungsangestellten an Grund-, Mittel- und Förderschulen
Für jedes Kalenderjahr müssen die Verwaltungsangestellten mit Ihrer Schulleitung die wöchentliche Arbeitszeit festlegen. Dabei gibt es für Teilzeitkräfte unter den Verwaltungsangestellten die Möglichkeit die Ferien einzuarbeiten. Auf der Homepage des BLLV Oberbayern findet man dafür ein Beispiel für die Arbeitszeitberechnung. Dies soll eine Hilfe für alle Verwaltungsangestellten und Schulleitungen sein. BLLV Oberbayern - Stark an Ihrer Seite.
Und übrigens hat der BLLV Oberbayern mit seinem Dachverband dem Bayerischen Beamtenbund (BBB) erreicht, dass endlich die unsäglichen 6 Minuten der Arbeitszeit gestrichen wurden und auch die Verwaltungsangestellte an Bayerns Grund- und Mittelschulen jetzt eine 40-Stunden-Woche hat.
Dem BLLV und besonders der Landesfachgruppe Verwaltungsangestellte des BLLV gelingt es seit Jahren immer wieder, Planstellen für Verwaltungsangestellte (Haushalt 2023: 400 neue Planstellen) zu erhalten und somit die Zuteilungsrichtlinien für die Verwaltungsangestellten an Grund- und Mittelschulen stetig zu verbessern. Die Umsetzung auf die verschiedenen Schularten der letzten Tranche ist jetzt beschlossen und führt zu wesentlichen Verbesserungen bei den Zuteilungsrichtlinien für das Schuljahr 2023/2024 für alle VA!
Genaueres finden Sie, wenn Sie sich im Mitgliederbereich eingeloggt haben.
In den angehängten Merkblättern (nur nach Anmeldung sichtbar) finden Sie Informationen zur Arbeitszeit der Verwaltungsangestellten in Bezug auf die tariflichen Arbeitstage, den Jahresurlaub bei einer 5-Tage-Woche, die tatsächliche tägliche Arbeitszeit bei ganzer oder teilweiser Ferienfreistellung bei 5-Tage-Woche inklusive einer Berechnungsformel.
Bei der Berechnung handelt es sich um ein Beispiel. Für die rechtsverbindliche Einhaltung der Arbeitszeit ist die Schulleitung verantwortlich. Vor Beginn eines Urlaubs-(= Kalender-)jahres (also im Januar 2024) muss der einzubringende Jahresurlaub festgelegt und der Schulleitung gemeldet werden, weil Erkrankungen nur während des Urlaubs einen zusätzlichen Urlaubsanspruch begründen, nicht aber während der Zeit einer sonstigen Freistellung! Nach Art. 75 Abs. 4 Nr. 1 BayPVG (Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen sowie die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage) ist die Festsetzung der täglichen Arbeitszeit der Verwaltungsangestellten und die Verteilung auf die Wochentage nur mit Zustimmung des örtlichen Personalrats möglich. Die Vorlage an den Personalrat muss durch die Schulleitungen über die Regierung erfolgen.
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- Arbeitszeit der Verwaltungsangestellten an Grund- und Mittelschulen 2 0 2 4
- Arbeitszeit der Verwaltungsangestellten an Förderschulen und Schulen für Kranke 2 0 2 4
- Zuteilungsrichtlinien für Verwaltungsangestellte an Grund- und Mittelschulen
- Zuteilungsrichtlinien für Verwaltungsangestellte an Förderschulen und Schulen für Kranke