Anwesenheit der Schulleitung während der Sommerferien

Die Schulleiterin / Der Schulleiter ist natürlich nicht verpflichtet, in den gesamten Ferien in der Schule oder am Schulort anwesend zu sein, auch ihr/ihm steht Erholungsurlaub zu. Allerdings sind für die Zeit der (Sommer-) Ferien Vertretungsregelungen notwendig.
Eine Zusammenstellung von Knut Schweinsberg

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