Anwesenheit der Schulleitung während der Sommerferien
Die Schulleiterin / Der Schulleiter ist natürlich nicht verpflichtet, in den gesamten Ferien in der Schule oder am Schulort anwesend zu sein, auch ihr/ihm steht Erholungsurlaub zu. Allerdings sind für die Zeit der (Sommer-) Ferien Vertretungsregelungen notwendig.
Eine Zusammenstellung von Knut Schweinsberg