Ruhestand und Altersteilzeit

Wie lange muss ich denn noch arbeiten? Auch diese Anträge müssen rechtzeitig gestellt werden.

Ruhestandsversetzung zum Ende des Schulhalbjahres, in dem die gesetzliche Altersgrenze erreicht wird:

Geburtsjahrgang        Lebensalter
1957                                  65 Jahre und 11 Monate
1958                                  66 Jahre
1959                                  66 Jahre und 2 Monate
1960                                  66 Jahre und 4 Monate
1961                                  66 Jahre und 6 Monate
1962                                  66 Jahre und 8 Monate
1963                                  66 Jahre und 10 Monate
ab 1964                            67 Jahre

Siehe auch Merkblatt zur Ruhestandsversetzung hier zum Download:
https://www.bllv.de/service/infos-dienstrecht/exklusivinfos-mitglieder/ruhestand-und-rente

Seit dem Schuljahr 2019/2020 wurde die Ruhestandsversetzung zum Schulhalbjahr wegen Vollendung des 64. Lebensjahres für Lehrkräfte, Fach- und Förderlehrkräfte an Grund-, Mittel- und Förderschulen bis auf Weiteres eingeschränkt.

Eine Ruhestandsversetzung auf Antrag ist in der Regel nur noch nach Vollendung des 65. Lebensjahres zum Schuljahresende möglich.

Besonderheiten für Grundschule, Mittelschule und Förderschule:

  • schwerbehinderte Lehrkräfte (GdB mind. 50) frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres (Halbjahr oder Schuljahresende)
  • gleichgestellte Lehrkräfte frühestens ab Vollendung des 64. Lebensjahres (Halbjahr oder Schuljahresende)
  • Förderlehrkräfte frühestens ab Vollendung des 65. Lebensjahres (Halbjahr oder Schuljahresende)
  • alle anderen Lehrkräfte und Fachlehrkräfte an Grund-, Mittel- und Förderschulen in der Regel frühestens ab Vollendung des 65. Lebensjahres (nur zum Schuljahresende)

Siehe auch Merkblatt zur Ruhestandsversetzung hier zum Download: https://www.bllv.de/service/infos-dienstrecht/exklusivinfos-mitglieder/ruhestand-und-rente

Den Antrag für die Ruhestandsversetzung müssten Sie mind. 6 Monate vorher auf dem Dienstweg zweifach an die Regierung stellen.

Den Antrag auf Versetzung in den Ruhestand für den Bereich Grund-, Mittel- und Förderschule finden Sie hier: https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/stmi+regierungen/rvs/b4/43/rvs_43-061/index

Um noch vor der Antragsaltersgrenze aus dem aktiven Dienst auszuscheiden, kann man eine Altersteilzeit nach dem Blockmodell „davor schalten“. Welche Modelle hier möglich sind, hängt vom Geburtstag ab.

Auf Seite 4 des Merkblattes zur „Altersteilzeit Gesamtgeheft“ finden Sie die verschiedenen Modelle. Im Anhang des offiziellen Antrags sind ebenfalls Modelle aufgeführt. Das sind nur Beispiele vor dem gesetzlichen Ruhestand, alle sinnvollen möglichen Beispiele finden Sie auf dem Merkblatt des BLLV. Das Merkblatt finden Sie unter folgendem Link: 
https://www.bllv.de/service/infos-dienstrecht/exklusivinfos-mitglieder/teilzeit-und-beurlaubung

Ein solches Modell müsste etwa 6 Monate vor dem Beginn (der Arbeitsphase) zusammen mit dem Antragsruhestand (zwei verschiedene Anträge) beantragt werden.

Die Anträge gibt es hier zum Download:

Altersteilzeit:
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/stmi+regierungen/rvs/b4/43/rvs_43-059/index

und Ruhestand:
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/stmi+regierungen/rvs/b4/43/rvs_43-061/index