Beihilfe für Beamte und Pensionisten
Jede Beamtin und jeder Beamte - unabhängig davon, ob im Beamtenverhältnis auf Widerruf, auf Probe, auf Lebenszeit oder im Ruhestand - hat Anspruch auf Beihilfe.
Jede Beamtin und jeder Beamte - unabhängig davon, ob im Beamtenverhältnis auf Widerruf, auf Probe, auf Lebenszeit oder im Ruhestand - hat Anspruch auf Beihilfe.