Lehramt Gymnasium/Berufliche Schulen: Zuteilung zum Referendariat/Einstellung nach dem Ref
Eignung, Leistung und Befähigung sind die Kriterien, nach denen man als Beamt:in als Widerruf (Referendariat) oder als Probezeitbeamt:in beim Staat unterkommt. Weitere Fragen sind dann natürlich der Zeitpunkt und der Ort. Für das Lehramt an Gymnasien und an Beruflichen Schulen gibt es jeweils einen Einstellungstermin im Februar und einen im September, für die anderen Schularten jeweils ausschließlich im September.
Die Eignung wird in dreifacher Hinsicht geprüft:
Charakterliche Eignung:
Es wird vor Zulassung zum Referendariat ein polizeiliches Führungszeugnis angefordert und daran wird dann festgemacht, ob man charakterlich geeignet ist. Wenn keine längere Unterbrechung zwischen Ref und Planstelle ist, reicht das einmalig. Wenn man sich dann nichts zuschulden kommen lässt, wird man verbeamtet.
Der Freistaat kann allerdings den Zugang zum Referendariat wegen mangelnder charakterlicher Eignung verwehren, wenn sich jemand beispielsweise verfassungsfeindlich verhält.
Aktuell wird über einen Fall berichtet, wonach einer Bewerberin aus diesem Grund die Aufnahme des Referendariats verweigert wird. Wie dieser Fall ausgeht und ob die Vorwürfe ausreichen, wird sich herausstellen. Wir kennen auch einen Fall, bei dem einem Bewerber der Zugang zum Ref aus gesundheitlichen Gründen verwehrt wird. Wenn die Erkrankung befürchten lässt, dass den Kindern Schaden zugefügt wird oder die Aufsicht nicht gewährleistet ist, kann auch hier der Zugang zum Ref verwehrt werden. (s.u. gesundheitliche Eignung)
Fachliche Eignung
Wer das erste Staatsexamen bestanden hat, ist für das Ref aus fachlicher Sicht geeignet. Das zweite Staatsexamen gilt bei einer Gesamtnote von 4,0 oder besser als bestanden. Aber nur wer nicht schlechter als 3,5 [rK1] ist, kann im staatlichen Schuldienst unbefristet eingestellt werden und erhält ein Planstellenangebot.
Gesundheitliche Eignung
Längstens 3 Monate vor Antritt des Referendariats wird man vom Amtsarzt/der Amtsärztin befragt und untersucht. Den Termin beim zuständigen Gesundheitsamt (Erstwohnsitz) muss man selbst vereinbaren. Wenn bei der Gesundheitsprüfung keine stichhaltige Faktoren ermittelt werden, wonach man voraussichtlich nicht bis zum Pensionsalter dienstfähig bleibt, kann man das Referendariat und danach die Planstelle antreten. Es kann aber auch verfügt werden, dass man den Vorbereitungsdienst machen kann, aber vor der Lebenszeitverbeamtung nochmals zur Gesundheitsprüfung muss. Gleiches kann auch bei zu vielen Fehltagen während des Refs und/oder der Probezeit, auffällig gehäuften Fehltagen oder amtsbekannten oder offensichtlichen Erkrankungen angeordnet werden.
Sowohl bei der Zuteilung zum Vorbereitungsdienst als auch bei der Einstellung und dem damit verbundenen Ortswunsch zählen soziale Kriterien. Bei der Zuteilung zum Vorbereitungsdienst spielen natürlich die vorhandenen Seminarschulen eine Rolle und beim Zweigschuleinsatz und der Planstellenvergabe der Bedarf der einzelnen Schule.
Gymnasium:
Bewerberinnen und Bewerber mit erstem Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien können sich jeweils 7 bis 5 Monate vor Beginn zum Vorbereitungsdienst anmelden. Die Seminarschulen für Februar 2025 sind schon zugeteilt.
Für den Vorbereitungsdiensttermin September 25/27 (Beginn am 17.09.2025) können Sie sich abhängig von Ihrer Vorbildung in folgenden Anmeldezeiträumen anmelden:
Vorbildung | Anmeldezeitraum |
bayerische Erste Lehramtsprüfung | 17.02.2025 - 17.04.2025 |
außerbayerische Prüfung für das Lehramt | 17.02.2025 - 17.04.2025 |
angenommene Bewerbung auf eine Sondermaßnahme | 30.04.2025 - 31.05.2025 |
Gehen Sie bei der Anmeldung wie folgt vor:
- Erstellen Sie unter https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/stmuk/stmuk/sovos/sovos-gymnasium/index ein Anmeldeformular (PDF).
- Drucken, prüfen und unterschreiben Sie das Anmeldeformular an allen notwendigen Stellen.
- Senden Sie das Anmeldeformular und darin genannte weitere Unterlagen postalisch (vorzugsweise per Einschreiben) an:
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Prüfungsamt
Markplatz 41 a+b
91710 Gunzenhausen
(https://www.lehrer-werden.bayern/studium-und-vorbereitungsdienst/gymnasium)
Berufliche Schulen:
Die Anmeldung zum Vorbereitungsdienst ist bis April (Vorbereitungsdienstbeginn September) oder September (Vorbereitungsdienstbeginn Februar) eines Jahres möglich.
Für die Bewerbung ist es erforderlich, dass Sie sich über den Online-Formularserver (siehe unten aufgeführtes blaues Feld) anmelden.
Die ausgefüllte Bewerbung im Online-Formularserver drucken Sie bitte aus und senden diese mitsamt den restlichen Bewerbungsunterlagen bis spätestens 16.04.2025 auf dem Postweg an das
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Ref. VII.2
80327 München
Der Nachweis des vollständig abgeleisteten Berufspraktikums muss zusammen mit der Bewerbung zum Vorbereitungsdienst nachgewiesen werden.
Haben Sie einen außerbayerischen Studienabschluss für das Lehramt an beruflichen Schulen erworben, benötigen Sie für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst zusätzlich den Bescheid über die Anerkennung ihres Abschlusses.
Die Überprüfung außerbayerischer lehramtsbezogener Studienabschlüsse findet in der Regel im Rahmen der Anmeldung zum Vorbereitungsdienst statt.
Die Anerkennung außerbayerischer lehramtsbezogener Studienabschlüsse ist im Rahmen der Anmeldung zum Vorbereitungsdienst auch online möglich:
Der Anmeldezeitraum für den Vorbereitungsdienst „Herbst 2025“ (September 2025 bis September 2027) läuft vom 16.02.2025 bis 16.04.2025.
Die Anmeldung erfolgt über den https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/stmuk/stmuk/sovos/sovos-berufliche-schulen/index .
Gymnasium:
Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung in Bayern abgelegt haben, gelten als bayerische Absolventinnen und Absolventen des aktuellen Prüfungsjahrgangs.
Diese bewerben sich grundsätzlich über die Seminarschule um Einstellung, indem sie die Formulare
- „Gesuch um Übernahme in den Staatsdienst“,
- „Erhebung von personenbezogenen Daten“ und
- „Ergänzende Informationen zum Lebenslauf“
auf dem Dienstweg, d. h. über die Seminarschule, dem Staatsministerium zuleiten.
Sogenannte "Freie Bewerber:innen" und Wartelistenberechtigte übermitteln ihre Online-Bewerbung bis 30.04. des jeweiligen Jahres für den Einstellungstermin im September an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus. Die freien Bewerber:innen konkurrieren immer mit dem aktuellen Prüfungsjahrgang, die Wartelistenbewerber:innen konkurrieren untereinander.
Der Ortswunsch wird auf einer Tabelle mit 1 (Lieblingsorte), 2 (Wunschorte, falls eine 1 nicht klappt), 3 (akzeptabler Einsatzort) und 4 (nicht gewünschter Einsatzort) markiert. Zunächst werden die Regierungsbezirke gewertet und dann die einzelnen Schulen.
Es zählen zunächst der Bedarf der Schule und dann die Sozialkriterien (Zahl der) Kinder, Familienstand, Schwerbehinderung und zuletzt das Leistungskriterium Note.
Berufliche Schulen:
Absolventinnen und Absolventen des aktuellen bayerischen Prüfungsjahrgangs Februar 2025 mit Lehramtsbefähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen geben ihre Bewerbung beim Staatlichen Studienseminar ab. Von dort wird die Bewerbung gesammelt an das Kultusministerium weiterleitet.
Einstellungen in den staatlichen Schuldienst an beruflichen Schulen zum Schulhalbjahr 2024/2025 erfolgen sowohl im Rahmen des Direktbewerbungsverfahrens (Bewerbung unmittelbar auf ausgeschriebene Stellen an staatlichen beruflichen Schulen) als auch im Rahmen des Zuweisungsverfahrens (Zuweisung an die einzelnen Schulen durch das Kultusministerium bzw. die jeweilige Bezirksregierung).
Bewerberinnen und Bewerber mit Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Gymnasien (das Fach Wirtschaft nur in Verbindung mit Deutsch, Englisch, Mathematik oder Sport) - können sich im Rahmen des Direktbewerbungsverfahrens auf ausgeschriebene Stellen an Beruflichen Oberschulen sowie Staatlichen Wirtschaftsschulen bewerben.
Für Februar 2025 sind die Planstellen schon vergeben. Für September 2025 werden die Termine demnächst veröffentlicht.
https://www.lehrer-werden.bayern/bewerbung-und-einstellung/berufliche-schulen
Die Bewerbung um Einstellung in den bayerischen staatlichen Schuldienst an beruflichen Schulen erfolgt mittels Bewerbungsformular (wird jeweils zu gegebener Zeit aktualisiert) über das Staatliche Studienseminar unter Vorlage folgender Dokumente:
- tabellarischer Lebenslauf
- Prüfungszeugnisse der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen bzw. Diplom- oder Masterprüfung für Berufs- oder Wirtschaftspädagogen/-innen bzw. Zeugnis über die Diplomprüfung für Handelslehrer/-innen
Für eine Teilnahme am Direktbewerbungsverfahren sind die entsprechenden Bewerbungsunterlagen (z. B. Bewerbungsformular einschließlich Anlagen - einfache Kopien) an der jeweiligen Schule, bei der die Stelle ausgeschrieben ist, fristgerecht abzugeben. Eine weitere, zusätzliche Bewerbung an das Kultusministerium für jede Einzelbewerbung an einer Schule ist nicht erforderlich. Bei Unterzeichnung einer Beschäftigungsabsichtserklärung an einer Schule sind ggf. alle anderen eingereichten Bewerbungen an staatlichen Schulen unverzüglich zurückzuziehen.
Dieses gibt es innerhalb des Regierungsbezirks und auch in manchen Jahren bezirksübergreifend. Dabei müssen die Versetzungsbewerber dem gesuchten Anforderungsprofil der Schule entsprechen. Wer hierbei erfolgreich eine Stelle bekommt, wird in der Folge von allen weiteren Versetzungsverfahren ausgeschlossen.
Die Vorstellungsgespräche führt der Schulleiter, der dann auch die Entscheidung trifft. Bei mehreren möglichen Bewerbern ist wieder die soziale Dringlichkeit zu berücksichtigen. Der örtliche Personalrat ist zu beteiligen.
Die Stellen im Direktbewerbungsverfahren (GS/MS) innerhalb des Regierungsbezirks Oberbayern werden (meist Anfang April) im Oberbayerischen Schulanzeiger veröffentlicht.
Die Stellen im bezirksübergreifenden Direktbewerbungsverfahren (GS/MS/FöS) werden (meist im März oder April) in einer Sonderausgabe des Oberbayerischen Schulanzeigers veröffentlicht.
Nachdem bei beiden Gruppen schulartübergreifend bayernweit ein besonders großer Mangel herrscht, müssen diese anders gesehen werden. Förderlehrkräfte werden nur in sehr geringer Zahl durch das KM namentlich benannt und einzeln versetzt.
Um den bayernweiten Mangel gleichmäßig zu verteilen, sind die Versetzungsmöglichkeiten von Fachlehrkräften eher gering und auch innerhalb des Regierungsbezirks spielt der Bedarf in den einzelnen Schulamtsbezirken eine maßgebliche Rolle. Zudem nehmen beide Gruppen im Bereich GS/MS in der Regel nicht am Direktbewerbungsverfahren teil, außer es werden (in sehr seltenen Fällen) ausdrücklich Stellen für Fachlehrkräfte ausdrücklich ausgeschrieben.