Lehramt Gymnasium/Berufliche Schulen: Zuteilung zum Referendariat/Einstellung nach dem Ref

Eignung, Leistung und Befähigung sind die Kriterien, nach denen man als Beamt:in als Widerruf (Referendariat) oder als Probezeitbeamt:in beim Staat unterkommt. Weitere Fragen sind dann natürlich der Zeitpunkt und der Ort. Für das Lehramt an Gymnasien und an Beruflichen Schulen gibt es jeweils einen Einstellungstermin im Februar und einen im September, für die anderen Schularten jeweils ausschließlich im September.

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