„Durch die hohen Energiepreise sind die Fahrtkosten deutlich gestiegen – wir werden daher die
Entschädigung für dienstliche Fahrten aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen
Dienstes in Bayern auf 40 Cent pro gefahrenem Kilometer erhöhen. Die Beschäftigten sollen beim
Einsatz ihres eigenen Wagens für dienstliche Fahrten angemessen entschädigt werden. Im Bund-
Länder-Vergleich nimmt Bayern damit eine Spitzenposition ein. Der Freistaat wird auch auf diese
Weise seiner Verantwortung als Arbeitgeber gerecht und sendet ein deutliches Signal an die
Beschäftigten, insbesondere im ländlichen Raum“, erklärt Finanz- und Heimatminister Albert
Füracker.
Die Wegstreckenentschädigung für dienstliche Fahrten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Freistaates aus triftigen Gründen mit dem privaten PKW durchführen, soll von 35 auf 40 Cent pro
Kilometer angehoben werden. Triftige Gründe liegen zum Beispiel dann vor, wenn Geschäftsorte mit
öffentlichen Verkehrsmitteln nicht oder nicht zeitgerecht erreichbar sind. Das zur Erhöhung der
Wegstreckenentschädigung erforderliche parlamentarische Verfahren soll umgehend beginnen.
Dabei liegt die Entscheidung zur Anpassung des Bayerischen Reisekostengesetzes natürlich in letzter
Instanz beim Bayerischen Landtag.

BBB: Bundesweit einmaliges Signal!
ANGEMESSENE ENTSCHÄDIGUNG FÜR DIENSTLICHE FAHRTEN
„Ein wichtiges Signal für die Beschäftigten, dass der Freistaat Bayern hier ein so deutliches Zeichen
setzt. Er stellt damit bundesweit einmalige Maßstäbe auf!“, so Rainer Nachtigall, Vorsitzender des
Bayerischen Beamtenbundes. Nach einem Beschluss der bayerischen Regierungskoalition und
entsprechender Einigung mit dem Bayerischen Beamtenbund sollen Dienstreisen im Privatauto mit
40 Cent pro Kilometer ausgeglichen werden.