Einstellung

  • Aktuell erhalten alle Bewerber nach dem 2. Staatsexamen (Note 3,5 und besser) ein Planstellenangebot, sofern sie eine Bereitschaftserklärung abgeben haben. Voraussetzung dafür ist die sog. Beamtentauglichkeit, d. h. die fachliche, charakterliche und gesundheitliche Eignung müssen gegeben sein. Wer gesundheitlich nicht geeignet ist, wird unbefristet angestellt und kann sich bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres noch zur Verbeamtung melden.
  • Wer auf eine Einstellung verzichtet, kann sich - auch zeitlich begrenzt - auf eine befristete Nachrückerstelle im Angestelltenverhältnis bewerben und im Lauf der nächsten 5 Jahre über die Warteliste erneut auf eine Planstelle bewerben. Als freier Bewerber kann man sich lebenslang auf eine Planstelle bewerben, nach Vollendung des 45. Lebensjahres wird man dann unbefristet angestellt und nicht mehr verbeamtet.
  • Bei der Einstellung an sich wird entsprechend der Einsatzwünsche zunächst die soziale Dringlichkeit (Kind/er - verheiratet - ledig) berücksichtigt und innerhalb der Gruppen wird nach dem Leistungsprinzip gereiht (Staatsnote). Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden gesondert behandelt und haben besondere Einstellungsbedingungen.
  • Die Regionalwünsche (bei GS/MS) in einen Schulamtsbezirk können nur innerhalb des Bedarfs berücksichtigt werden, danach werden die Zweit- und Drittwünsche geprüft.
  • Dieses Verfahren wird auf alle Einstellungsbewerber angewendet. Wer keine Examensnote mitbringt, wird mit dem vom KM berechneten Vergleichswert gereiht.