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Landesfachgruppe Förderlehrer im BLLV trifft Bündnis90/Grüne

Mehr Förderlehrkräfte mit besseren Besoldungs- und Arbeitsbedingungen nötig

Das war die Erkenntnis, die am Ende einer sehr gelungenen und informativen Gesprächsrunde stand. Die bildungspolitischen Vertreter der Landtagsfraktion Bündnis90/Grüne hatten die Landesfachgruppe Förderlehrer im BLLV zu einem Informationsaustausch in den Bayerischen Landtag eingeladen. Mit dem Vizepräsidenten des Bayerischen Landtages, Thomas Gehring, dem MdL Max Deisenhofer und Sabine Schneider, der parlamentarischen Beraterin für Bildung in der Fraktion Bündnis90/Grüne, erörterten Gerd Nitschke, 1. Vizepräsidenten des BLLV sowie Jochen Fischer, Leiter der Landesfachgruppe und Beate Buchberger von der Bezirksfachgruppe der Förderlehrer Oberbayerns, die Stärken, aber auch die „Knackpunkte“ des Berufsbildes der „Förderlehrkräfte“.

Die Bildungspolitiker legten dar, dass aus ihrer Sicht individuelle Förderung mit der steigenden Hetero-genität und den vielfältigen Aufgaben, wie z.B. der Integration und der Inklusion, ein absolutes Muss an den Grund- und Mittelschulen darstellt. „Genau dafür werden seit fast 50 Jahren Förderlehrer ausgebildet!“ zeigte Gerd Nitschke auf,“ aber es gibt einfach viel zu wenige davon!“ Jochen Fischer trug den Abgeordneten die Gründe dafür vor: „Von ursprünglich 4 Instituten wurden 10 Jahre nach der Einführung wieder 3 geschlossen, so dass über fast 30 Jahre lang lediglich maximal 30 Förderlehrkäfte pro Schuljahr in das System eingebracht werden konnten.“ Aus aktuellen Informationen des Kultusministeriums konnte die Fachgruppe des BLLV den Bildungsexperten aufzeigen, dass es derzeit lediglich an rund 45% aller Grund- und Mittelschulen eine Förderlehrkraft gibt und durch die Pensionsabgänge der nächsten Jahre der Anteil sich noch drastisch verringern wird. “Deshalb fordert der BLLV auch eine spürbare Erhöhung der Ausbildungskapazitäten und zudem mindestens ein weiteres Ausbildungsinstitut.“ legten die Verbandsvertreter dar. Überrascht zeigten sich die Abgeordneten über die Besoldungs- und Arbeitsbedingungen der Förderlehrkräfte. “Als einzige Lehrergruppe ist die Arbeitszeit der Förderlehrer viergeteilt,“ berichtete Jochen Fischer. “Neben dem Einsatz in der Kooperation zur Differenzierung und Individualisierung, dem eigentlichen Kerngeschäft der Förderlehrkräfte, einer meist aufwändigen Vor- und Nachbereitung und der zusätzlich festgeschriebenen pädagogischen Verwaltung, werden auch mindestens 8 Stunden jeder Förderlehrkraft dem Lehrerstunde¬npool angerechnet. Diese Unterrichtsverpflichtung muss als „Gesamtschuld“ von allen Förderlehrkräften eingebracht werden. Das bedeutet in der Praxis: hat einer weniger, muss ein anderer mehr einbringen!“ Überhaupt nicht nachvollziehen konnten die Bildungspolitiker, dass Förderlehrkräfte in Teilzeit in vielen Fällen überwiegend oder sogar ausschließlich in diesen „Lehrerstunden“ eingesetzt werden. „Damit leisten diese Förderlehrkräfte mit Eingangsbesoldung A9 bis zu hundert Prozent ihres unterrichtlichen Auftrags im Bereich der Lehrerbesoldung A12/A13!“ konstatierte Gerd Nitschke. „Und an der Eingangsbesoldung wurde trotz gestiegener Ausbildungsinhalte und beruflichen Anforderungen seit 50 Jahren nichts verändert!“ ergänzte Jochen Fischer. “Das Kultusministerium benutzt Förderlehrkräfte seit Jahrzehnten zur Kompensation von Personaldefiziten im Lehrerbudget ohne Gegenleistung!“ MdL Gehring und MdL Deisenhofer sicherten den Vertretern des BLLV zu, sich für eine Anpassung der Arbeits- und Besoldungsbedingungen einzusetzen und entsprechende Anträge und Anfragen im Bildungsausschuss und an das Ministerium einzubringen. Zudem wollen sie auch zukünftig das Gespräch mit der Landesfachgruppe suchen, um möglichst direkt und sachlich korrekt über die Arbeit der Förderlehrkäfte informiert zu sein.