Kind krank – was nun? Wie lange darf ich zu Hause bleiben?
Die eigenen Kinder werden immer wieder mal krank. Da kommt die Frage auf, ob und wie lange man frei bekommt, wenn das eigene Kind erkrankt ist. Und wem muss man das eigentlich melden bzw. welchen Nachweis braucht man? Auf all diese Fragen soll im Folgenden eingegangen werden.
Eine Zusammenstellung von Knut Schweinsberg
Weitere Informationen nur für Mitglieder
Dienstbefreiung für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis
Gemäß § 10 Abs. 3 UrlMV gilt:
Zur Betreuung eines erkrankten Kindes, welches das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, sowie zur Begleitung eines solchen Kindes zu einer stationären Behandlung kann Beamten eine Dienstbefreiung gewährt werden.
Arbeitsbefreiung für Lehrkräfte oder Verwaltungsangestellte im Arbeitnehmerverhältnis
Gemäß § 45 SGB V gilt:
Zur Betreuung eines erkrankten Kindes, welches das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, sowie zur Begleitung eines solchen Kindes zu einer stationären Behandlung haben Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, einen Anspruch auf Kinderkrankengeld und somit auf eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit.
Weitere Infos zum Thema Dienst- und Arbeitsbefreiung
Auf den Merkblättern des BLLV zu dem Thema finden BLLV-Mitglieder alle weiteren Informationen zu Dienst- und Arbeitsbefreiung unter folgendem Link:
https://www.bllv.de/service/infos-dienstrecht/exklusivinfos-mitglieder/sonstiges
