Flüchtlingskinder im Klassenzimmer

Der Angriffskrieg in der Ukraine nimmt kein Ende und die Menschen brauchen unsere Hilfe. „Gerade geflüchteten Kindern und Jugendlichen an Schulen ein Stück der Heimat zu geben, die ihnen genommen wurde, ist eine große und lohnende Aufgabe, die Lehrkräfte mit viel Herz und pädagogischer Professionalität annehmen.“ findet Gerd Nitschke, Vorsitzender des BLLV Oberbayern. „Von gelingender Integration profitiert die Gesellschaft als Ganzes.“ Den Bedürfnissen geflüchteter Kinder gerecht zu werden, braucht nachhaltige gemeinsame Anstrengungen weit über die Schulen hinaus, einen breiten Konsens zur Wichtigkeit dieser Aufgabe, sowie Ressourcen und Rückendeckung für alle, die sich dafür mit Herz, Kopf und Hand einbringen.

„Dieses Jahr können wir in Ruhe planen, da die notwendigen KMS frühzeitig an den Schulen waren.“ so Nitschke.

Die rechtlichen Grundlagen und weitere Informationen finden Sie hier.
(Quellen: Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, Schulordnung für die Grundschulen in Bayern, Schulordnung für die Mittelschulen in Bayern, Recherche: Marion Ostermeier, Rechtsabteilung BLLV Obb.)

Nach BayEUG Art. 35 ist schulpflichtig, wer die altersmäßigen Voraussetzungen erfüllt und seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in Bayern hat. Kinder mit Aufenthaltsgestattung bzw. -genehmigung aufgrund von Flucht oder Migration werden drei Monate nach ihrem Zuzug aus dem Ausland schulpflichtig. Grundsätzlich werden sie dann entsprechend ihres Alters in die jeweilige Jahrgangsstufe aufgenommen. Ist dies aufgrund allgemein mangelnden Bildungsstands nicht möglich, kann der oder die Aufzunehmende bis zu zwei Jahre zurückgestuft werden. Bei mangelnden Deutschkenntnissen sollte eine Aufnahme in besondere Klassen oder Gruppen erfolgen (vgl. BayEUG Art. 36 Abs. 3). Die Grund- bzw. Mittelschulordnung sieht in diesem Fall eine Aufnahme in eine Deutschklasse vor. Aufgrund der aktuell angespannten personellen Situation ist diese Möglichkeit allerdings nur in begrenztem Umfang verfügbar. Beim Übergang vom Kindergarten in die Grundschule wird ausdrücklich eine Sprachstandfeststellung und ggf. eine Rückstellung mit Besuch
des Vorkurses empfohlen. Leider führt eine fehlende Teilnahmepflicht hier zu nur unzureichendem Abbau der Sprachbarrieren.

Kinder und Jugendliche, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, sollten im Idealfall den Unterricht Deutsch als Zweitsprache besuchen. Schlussfolgernd erhalten sie auch eine Note in diesem Unterrichtsfach, dabei können Eindrücke aus dem zusätzlich besuchten Deutschunterricht nach pädagogischem Ermessen miteinbezogen werden. In Einzelfällen kann auf die Bewertung durch
Noten zeitweilig oder ganz verzichtet werden, v. a. in sehr sprachlastigen Fächern. Wichtig ist hier, dass die entsprechenden Informationen hinsichtlich des Übertritts in der vierten Klasse der GS bzw. in den entsprechenden MS-Klassen an die Eltern kommuniziert werden. Auch die Inanspruchnahme eines Nachteilsausgleichs ist möglich.

Egal wie lange Kinder und Jugendliche in Deutschland sind, sobald sie schulpflichtig sind erhalten sie ein Zeugnis. Allerdings gibt es zur Erstellung eines Zeugnisses gewisse Handlungsspielräume. Entsprechend der Verweildauer soll der Leistungsstand in Deutsch als Zweitsprache sowie das Arbeits- und Sozialverhalten auf jeden Fall gewürdigt werden. Die Benotung kann in allen Fächern auch durch verbale Bemerkungen ersetzt werden, um besonders auf den individuellen Lernfortschritt einzugehen.
Ausnahme bilden hier die ukrainischen Schülerinnen und Schüler in den Brückenklassen. Sie erhalten keine Zeugnisse. Anhand von Einschätzungsbögen sollen die unterrichtenden Lehrkräfte ihre Beobachtungen zu zwei ausgewiesenen Stichtagen (17.02. und 21.04.2023) zusammentragen und auf deren Grundlage soll der oder die Koordinierende der Brückenklasse dann eine Schullaufbahnempfehlung für das kommende Schuljahr aussprechen.
Hinsichtlich des Übertritts gibt es für die GS eine Ausnahmereglung: Kinder, die nicht seit der ersten Jahrgangsstufe an einer deutschen Schule unterrichtet wurden, können auch mit einem Schnitt von3,33 übertreten, wenn nachzuvollziehen ist, dass die Verschlechterung des Schnitts auf die Deutschkenntnisse zurückzuführen ist und diese in absehbarer Zeit behoben werden kann.