Personalrat im Schulamtsbezirk ...
Kraimoos 34,
83355 Grabenstätt
Tel. 0861-70 86 90 (Schule)
E-Mail: traunstein(at)oberbayern.bllv.de
Der Örtliche Personalrat
Der Örtliche Personalrat stellt sich vor und ist wie folgt zu errreichen:
Wissenswertes über den Personalrat
Grundlage für die Rechte, Aufgaben und Tätigkeiten des Personalrates ist das Bayerische Personalvertretungsgesetz (BAyPVG). Dabei ist der Personalrat gleichberechtigter Partner des Dienststellenleiters.
Der Örtliche Personalrat:
+ vertritt die Beschäftigten in einem Schulamtsbezirk,
+ arbeitet mit dem Staatlichen Schulamt (Dienststelle) zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben zusammen,
+ wird alle fünf Jahre von den wahlberechtigten Beschäftigten gewählt,
+ unterliegt der Schweigepflicht zum Schutz der Beschäftigten (Art. 10 BayPVG)
Aufgaben des Örtlichen Personalrates
Zu den allgemeinen Aufgaben (Art. 69 Abs. 1 BayPVG) des Personalrates gehört u.a.:
+ Maßnahmen, die der Dienststelle und ihren Angehörigen dienen, zu beantragen,
+ dafür zu sorgen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden,
+ Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen und falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit dem Leiter der Dienststelle auf ihre Erledigung hinzuwirken.
Der Beschäftigte kann sich in allen Angelegenheiten, die ihn betreffen (Abordnung, Versetzung, Beförderung, Ruhestandsversetzung, Verweigerung der Verbeamtung, Disziplinarverfahren, Vorladung beim Amtsarzt u.v.m), jederzeit an den Personalrat wenden. Dieser hat dann mir der zuständigen Dienststelle zum Wohle des Beschäftigten (aber auch zur Erfüllung der dienstlichen Erfordernisse) auf eine Lösung hinzuwirken.