Informationen zum örtlichen Personalrat

Sabine Kliem

Sabine Kliem

Personalratsvorsitzende

und Arbeitnehmervertreterin

GS Polling

0 86 33 / 3 80 (dienstlich)

0 171 / 90 50 126 (dienstlich)

Personalrat-Muehldorf@gmx.de

Markus Blümel

Markus Blümel

Stellvertretender Personalratsvorsitzender

GS Kraiburg

0 86 31 /16 05 39

markus.bluemel@gmx.de

Walter Buller

Walter Buller

MS Ampfing

0 173 / 56  75 72 1

walter.buller@alice.de

Oliver Griener

Oliver Griener

MS Gars am Inn

0 86 38 / 20 97 74 0

o.griener@gmx.de

Regina Grönwald

Regina Grönwald

GS Mettenheim

0 152 / 57 32 24 41

regina.groenwald@gmx.de

Christian Hofer

Christian Hofer

GS Obertaufkirchen

0 80 82 / 94 14 7 

PR-MUE-Hofer@gmx.de

Rosmarie Lagleder

Rosmarie Lagleder

GS Mühldorf - Altmühldorf

0 170 / 34 57 32 9

lagleder.rosi@web.de

Sibylle Pletz

Sibylle Pletz

MS Gars am Inn

0 80 73 / 13 15

sybille.pletz@freenet.de

Eileen Weiß

Eileen Weiß

MS Waldkraiburg Franz-Liszt-Straße

0 86 31 / 98 87 57 0 

0 176 / 84 14 22 54

eileen.weiss@web.de

Informationen zum Örtlichen Personalrat

Was ist der  Örtliche Personalrat?

Der örtliche Personalrat ist die von den Beschäftigten gewählte Interessenvertretung beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Mühldorf am Inn. Er vertritt alle Grund- und Mittelschulen im Bereich des Staatlichen Schulamts Mühldorf und besteht auf Grund der Beschäftigtenzahl aus insgesamt 9 Mitgliedern. Diese setzen sich aus 8 Beamten- und 1 Angestelltenvertreter zusammen.

Welche Aufgaben hat der ÖPR?

Der Personalrat berät und unterstützt die Lehrkräfte, Schulleitungen und das gesamte pädagogische Personal im Schulamtsbezirk. Ziel ist immer in Konfliktfällen zu einer für alle Beteiligten zufriedenstellenden Lösung zu kommen. Der Personalrat wirkt aber auch mit bei Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz und bei der Gestaltung der Arbeitsplätze mit.

Die genauen Aufgaben der Personalvertretung sind in den Artikeln 67 bis 79 des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes beschrieben:

  • individuelle Beratung in persönlichen dienstlichen Fragen
  • Mitwirkung beim Fortbildungsangebot für die Beschäftigten
  • Mitwirkung bei Umsetzungen von Beschäftigten innerhalb des Schulamtsbezirkes
  • Stellungnahmen bei Bewerbungen auf Funktionsstellen
  • Initiativen zur Verbesserung der Arbeitssituation
  • personalrechtliche Vorgänge, wie Einstellungen, Verbeamtungen, Versetzungen, Disziplinarmaßnahmen und Entlassungen
  • Inhalte von Personalfragebögen

 

Wie sieht die konkrete Arbeit des ÖPR aus?

Der spannendste Teil der Personalratsarbeit ist die Beratung von Lehrkräften, die schwerpunktmäßig in Einzelgesprächen am Telefon, in den Schulen oder in den Büros der Vorsitzenden stattfindet.

Dabei kommen verschiedenste Fragen und Sorgen auf:

  • Fragen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, wenn Lehrkräfte aus der Elternzeit wiederkommen oder wenn plötzlich pflegebedürftige Angehörige zu betreuen sind.
  • Was passiert, wenn ich länger krank bin und muss ich danach gleich wieder voll arbeiten? Wie sieht es dann aus mit meinen Dienstbezügen? Muss ich mir existenzielle Sorgen machen? Werde ich dann zwangspensioniert?
  • Auch beim Wunsch die Schule zu wechseln, werden Lehrkräfte vom Personalrat beraten und unterstützt.

  • Lehrkräfte holen sich häufig Rat, um Konflikte zu vermeiden. So gibt es Fragen zur Arbeitszeit (zum Beispiel Mehrarbeit und Schulveranstaltungen), zu Konferenzen oder zur Vorbereitung auf ein schwieriges Gespräch.
  • Auf Wunsch begleiten Personalräte Lehrkräfte auch zum Gespräch mit der Schulleitung oder dem Schulamt, um einen gemeinsamen Weg zu finden.

Wichtig ist: Alle Gespräche und Anfragen unterliegen grundsätzlich der Verschwiegenheitspflicht, zu der alle Mitglieder des Örtlichen Personalrates verpflichtet sind. Informationen, die der Personalrat erhält, werden streng vertraulich behandelt gemäß Artikel 10, BayPVG. Erst, wenn die ratsuchende Lehrkraft dies wünscht, wird der Personalrat aktiv und geht auf die Schulleitung oder das Schulamt aktiv zu, um eine Klärung zum Wohle aller herbeizuführen.

Personalräte dürfen keine rechtliche Vertretung übernehmen. Dies ist Aufgabe der Rechtsabteilungen von Verbänden und Gewerkschaften sowie von Rechtsanwälten.

 

Wie kann ich Kontakt mit dem ÖPR aufnehmen?

Die Kontaktdaten müssen in jedem Lehrerzimmer an den Schulen aushängen.

Außerdem sind sie auf der Homepage des Schulamtes zu finden: https://schulamt.lra-mue.de/